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Frage an die CH-Fraktion hier betreffend Heirat
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Сообщения темы: Frage an die CH-Fraktion hier betreffend Heirat
#8442
Frage an die CH-Fraktion hier betreffend Heirat 1 г., 8 мес. назад Репутация: 0
Hallo Leute

Kaum hier, hab ich schon eine Frage. Da meine Freundin aus Minsk und ich heiraten wollen, hab ich mal nach den nötigen Unterlagen beim Standesamt nachgefragt. Das scheint mir noch easy
Nun aber meine Frage zum VISUM. Spielt es eine Rolle, WIE sie in die Schweiz kommt? Ich frage deshalb, weil bis jetzt haben wir jeweils ein VISUM für Littauen gemacht (dort lebt Ihr Onkel) und dann ist sie von dort hier her geflogen. Das geht mit VISA ruckzuck und ohne Stress...
Da ich wegen eines kriminellen Immobilien-Verwalters und Generalunternehmers rund ne halbe Mio verloren habe und deshalb Privatkonkurs anmelden musste, weiss ich nicht, ob es da nicht etwa ärger wegen Visum gäbe, da dorz ja die Verlustscheine im Betreibungsauszug drinn stehen....
Möchte das ja nicht auf der Gemeinde oder so nachfragen und mir das evtl. "Schlupfloch" grad selber verbauen ;)

Grüsse
Marc
Haller Marc
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graphgraph
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#8443
Aw: Frage an die CH-Fraktion hier betreffend Heirat 1 г., 8 мес. назад Репутация: 46
Das kommt auf deine Nationalität an. Die Schweiz ist 2004/38/EG Anwender ( www.aufenthaltstitel.de/rl_2004_38_eg.html ) Wenn du als also Ausländer bist, der in der Schweiz lebst, gilt diese Richtlinie für dich. ( Und damit muss Einkommen und Krankenversicherung nachgewiesen werden )

Bist du Schweizer, der in der Schweiz lebt, gilt für dich nationales Recht. Ich habe mich zwar in das Migrationsrecht der Schweiz etwas eingearbeitet, da ich ab 01.09.10 selber dort leben werde, aber bisher nur unter dem EU Aspekt.

Deshalb könnte ich dir nur sagen wie es in Deutschland so läuft. ( Was dir nicht viel bringen wird ) Da ist das Einkommen ohne Belang da die Ehe unter dem Schutz des Grundgesetzes steht, und dein Recht auf das leben deiner Ehe höher anzusehen ist, als das Recht der Öffentlichkeit nicht für einen Ausländer Hartz IV / Sozialhilfe zahlen zu müssen. Ob das in der CH genau so ist Keine Ahnung !

In den NL ( die kein GG haben ) musst du als Holländer zb. 125 % des Durchschnitteinkommens haben, damit man "seinen" Ausländer nachholen kann. Deshalb ziehen viele Holländer ( pro forma ) in das benachbarte EU Ausland um, damit man vom liberaleren EU Recht profitieren kann. ( Auch um die hohen Sprach und Landeswissensanforderungen zu umgehen, die die Holländer zusätzlich verlangen )

Michael
mikael321
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Последнее редактирование: 01.09.2010 07:48 Редактировал mikael321.
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