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THEMA: Famielien zusammenführung

Famielien zusammenführung 04 Mär 2013 17:23 #18029

hi mein name ist john habe ne minderjährige geheiratet im ausland ist 16 1/2 nicht eu land . meine frau hat famielenzusammenführung beantragt und wurde abgelehnt auf grund des alters und weil keine besondere härte vorliegt .jetzt meine frage was habe ich für möglichkeiten und was für schlupflöcher gibt es das zu umgehen. Wir lieben uns sehr und können nicht ohne einandere sind rechstkräftig verheiratet doch können jetzt unsere ehe nicht auf vernünftigen wege führen dazu muss ich noch sagen meine frau kommt aus mazedonien und das alles wegen dem altersunterschied von 4 jahren. hat jemand einen plan was man da machen kann.
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Famielien zusammenführung 04 Mär 2013 17:31 #18030

john schrieb:
hi mein name ist john habe ne minderjährige geheiratet im ausland ist 16 1/2 nicht eu land .
Welche Nationalität ( en ) hast du ? Und wo lebst du ? Welches Land .


Michael
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Famielien zusammenführung 04 Mär 2013 22:45 #18036

deutsche nazionalität und komme aus baden württenberg
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Famielien zusammenführung 05 Mär 2013 06:04 #18042

Viele werden annehmen, dass man in Deutschland erst ab 18 Jahren, also ab Eintritt der Volljährigkeit, heiraten darf. Dies ist jedoch nicht ganz richtig. Die diesbezügliche Regelung findet sich in in § 1303 BGB:§

§ 1303 BGB Ehemündigkeit

(1) Eine Ehe soll nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden.

(2) Das Familiengericht kann auf Antrag von dieser Vorschrift Befreiung erteilen, wenn der Antragsteller das 16. Lebensjahr vollendet hat und sein künftiger Ehegatte volljährig ist.

(3) Widerspricht der gesetzliche Vertreter des Antragstellers oder ein sonstiger Inhaber der Personensorge dem Antrag, so darf das Familiengericht die Befreiung nur erteilen, wenn der Widerspruch nicht auf triftigen Gründen beruht.

(4) Erteilt das Familiengericht die Befreiung nach Absatz 2, so bedarf der Antragsteller zur Eingehung der Ehe nicht mehr der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters oder eines sonstigen Inhabers der Personensorge.

Eine 16jährige kann daher auch in Deutschland einen 18jährigen heiraten (und andersrum), wenn das Familiengericht dies erlaubt. Es muß aber ein konkreter Sachverhalt vorliegen, der dazu führt, dass in diesem Fall eine Ausnahme zu machen ist. Maßgeblicher Punkt ist dabei das Wohl des Minderjährigen. Demnach kommt es darauf an, ob das Kind die für eine Ehe erforderliche Reife hat und die beabsichtigte Ehe Bestand verspricht. Es ist demnach durch das Gericht eine Prognose anzustellen, die insbesondere berücksichtigen muß, ob Zweifel an dem Bestand der Ehe bestehen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn keine ausreichende wirtschaftliche Grundlage besteht. Weitere Gründe gegen eine Erlaubnis können zB ein großer Altersunterschied oder die Herkunft aus einem ganz anderen Kulturkreis sein. Liegen die Voraussetzungen aber vor, ist die Befreiung zu erteilen. Das Gericht hat insoweit trotz des Wortlauts der Vorschrift kein Ermessen. Die Chancen für die Erteilung einer Erlaubnis stehen dennoch schlecht. Meist werden die Paare schon aufgrund des Alters noch nicht lange zusammen sein, was gegen den Bestand der Ehe spricht. Die Paare sollten sich denmach gute Gründe überlegen, warum sie bereits jetzt heiraten müssen und nicht die Volljährigkeit abwarten können.

Die Heirat ist dann sogar gegen den Willen der gesetzlichen Erziehungsberechtigten, also der Eltern möglich. Widersprechen diese kann sich das Gericht darüber hinwegsetzen, wenn der Widerspruch nicht auf triftigen Gründen beruht. Trifftig können dabei nur solche Gründe sein, die dem wohlverstandenen Interesse des Minderjährigen, und nicht den Interessen der Eltern oder anderer Personen dienen.
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Famielien zusammenführung 05 Mär 2013 07:07 #18047

john schrieb:
deutsche nazionalität und komme aus baden württenberg
Na da hast du Pech. Wenn du EU Bürger wärst, dann würde das für dich nicht gelten .

Die Deutsche Regelung ist zwar meiner Meinung nach ( und die der Fachleute ) Grundgesetzwidrig , aber du (sie) müsste erst mal dagegen klagen. Und bis die durch ist, ist der 18 Geburtstag schon längst erreicht . Durch einen Umzug in ein anderes EU Land (oder CH,LI,IS,N), könntest du die Vorschriften aushebeln . Also wenn das für dich möglich ist, dann mache das . Bei einer Rückkehr nach Deutschland so 6-12 Monate später, müssen die Deutschen Behörden dann doch eine AE erteilen .

Ich würde aber zumindest den Antrag stellen ( sie muss den stellen ) und wenn di ablehnen kannst du mir die Ablehnung gerne per Mail zuschicken. Ich schaue mir mal die Argumente an .


Michael
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Famielien zusammenführung 05 Mär 2013 07:15 #18049

Grodno schrieb:
Viele werden annehmen, dass man in Deutschland erst ab 18 Jahren, also ab Eintritt der Volljährigkeit, heiraten darf.
Darum geht es nicht . Es geht darum als das neue Ausländerrecht in Kraft getreten ist, ist ein Passus in Kraft getreten das es einen Rechtsanspruch auf Famililienzusammenführung erst mit 18 gibt . Die Ehe ist immer dann gültig, wenn sie nach dem Recht des Heiratslandes und Ehepartnerlandes auch gültig ist, und nicht gegen Ordre public verstößt.

de.wikipedia.org/wiki/Ordre_public_%28Deutschland%29

Michael
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