Naumi schrieb:
Hatten wir nicht mal das Thema das mit der Volljährigkeit eine Entscheidung zugunsten einer Staatsbürgerschaft gefällt werden muss - mit ein paar wenigen Ausnahmen?Also jetzt zum allerletzten mal !! Durch ständiges Wiederholen wird es auch nicht richtiger !!
Dieses sich
Entscheiden müssen, betrifft nur Kinder von
zwei Ausländischen Eltern. Kinder aus Beziehungen zb. D-BY dürfen ihren Deutschen und auch Ihren BY Pass für immer behalten. ( So lange sie möchten, oder Tod umfallen !! ) Das gleiche gilt für Aussiedler und Kontingentflüchtlinge ( Juden ) die vor 2000 nach Deutschland gekommen sind.
Michael
PS: Ob Kinder von 2 Ausländern, die Dank Optionsmodell Deutsche geworden, wirklich die alte Staatsbürgerschaft abgeben müssen, wird in den nächsten Jahren das BVG entscheiden . Ich persönlich glaube das nicht, weil der Verlust der Deutschen Bürgerschaft dank der Erfahrungen des 1000 Jährigen Reiches, das doch nur 12 Jahre dauerte, fast unmöglich ist !
de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Staatsangeh%C3%B6rigkeit
PPS: Um noch beim Thema zu bleiben ! Eine Einreise als Belarus Staatsbürger mit Deutschem Pass und Visum sollte funktionieren. Eine Ausreise ist aber dann nur noch mit einem Belarus Pass möglich !