Das kommt auf deine Nationalität an. Die Schweiz ist 2004/38/EG Anwender (
www.aufenthaltstitel.de/rl_2004_38_eg.html ) Wenn du als also Ausländer bist, der in der Schweiz lebst, gilt diese Richtlinie für dich. ( Und damit muss Einkommen und Krankenversicherung nachgewiesen werden )
Bist du Schweizer, der in der Schweiz lebt, gilt für dich nationales Recht. Ich habe mich zwar in das Migrationsrecht der Schweiz etwas eingearbeitet, da ich ab 01.09.10 selber dort leben werde, aber bisher nur unter dem EU Aspekt.
Deshalb könnte ich dir nur sagen wie es in Deutschland so läuft. ( Was dir nicht viel bringen wird ) Da ist das Einkommen ohne Belang da die Ehe unter dem Schutz des Grundgesetzes steht, und dein Recht auf das leben deiner Ehe höher anzusehen ist, als das Recht der Öffentlichkeit nicht für einen Ausländer Hartz IV / Sozialhilfe zahlen zu müssen. Ob das in der CH genau so ist

Keine Ahnung !
In den NL ( die kein GG haben ) musst du als Holländer zb. 125 % des Durchschnitteinkommens haben, damit man "seinen" Ausländer nachholen kann. Deshalb ziehen viele Holländer ( pro forma ) in das benachbarte EU Ausland um, damit man vom liberaleren EU Recht profitieren kann. ( Auch um die hohen Sprach und Landeswissensanforderungen zu umgehen, die die Holländer zusätzlich verlangen )
Michael